
Ein Brief. Eine Strafanzeige. Ein Steuerstrafverfahren. Was jetzt passiert, entscheidet über Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihre Familie. Wir stoppen das – aber nur, wenn Sie heute handeln.
Ein Brief. Eine Strafanzeige. Ein Steuerstrafverfahren. Was jetzt passiert, entscheidet über Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihre Familie. Wir stoppen das – aber nur, wenn Sie heute handeln.
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Vielleicht liegt ein Brief vom Finanzamt auf Ihrem Tisch. Vielleicht steht das Wort „Strafverfahren“ darin. Vielleicht wurde Ihnen gerade mitgeteilt, dass gegen Sie ermittelt wird.
Der Magen zieht sich zusammen. Die Gedanken rasen. Was bedeutet das? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit mir?
Jetzt durchatmen. Sie sind nicht allein – aber Sie haben keine Zeit.
Steuerstrafrecht ist kein Bereich für Steuerberater. Es ist kein Bereich für Abwarten. Es ist der Bereich, in dem Fehler existenzvernichtend sind. Und in dem die richtigen Schritte – heute, nicht morgen – den Unterschied zwischen Strafe und Straffreiheit bedeuten können.
Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft: Recherchieren Sie nicht weiter im Internet, lesen Sie nicht noch mehr verwirrende Informationen oder vergleichen andere Anbieter. Rufen Sie jetzt an.

Das deutsche Steuerrecht kennt ein einzigartiges Instrument: die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Wer sie korrekt stellt, kann einer Strafverfolgung vollständig entgehen – trotz Steuerhinterziehung.
Aber: Eine falsch formulierte, unvollständige oder zu spät gestellte Selbstanzeige ist wertlos. Schlimmer noch – sie kann Ihre Lage verschlechtern.
Was die wenigsten wissen: Die Tür für eine wirksame Selbstanzeige schließt sich in dem Moment, in dem das Finanzamt selbst tätig wird. Sobald ein Prüfer ankündigt, Ihre Unterlagen prüfen zu wollen – sobald eine Strafanzeige gestellt wird – ist es oft zu spät.
Handeln Sie, bevor das Finanzamt handelt. Nicht danach.
Wir analysieren Ihre Situation, berechnen die korrekte Nachzahlung und formulieren eine rechtssichere, vollständige Selbstanzeige. Keine halben Sachen – denn nur eine vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend.
Wenn das Verfahren bereits läuft, übernehmen wir sofort Ihre Verteidigung. Kein Schreiben, keine Aussage, kein Schritt ohne anwaltlichen Schutz.
Wenn aus einer regulären Prüfung plötzlich ein Strafvorwurf wird, trennen wir das Steuerverfahren vom Strafverfahren – und schützen Sie auf beiden Ebenen.
Steuerstrafverfahren betreffen selten nur eine Person. Wir denken weiter – und schützen, was für Sie zählt.
Anwaltliche einfach top, zugehört, direkt reagiert und gehandelt sehr schnell ohne viele Worte. Preislich teuer aber für diese Leistung auf jeden Fall verdient. Wenn ein niemand zuhören will oder helfen will und man nicht weiter kommt, diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
A. Gotthardt
Ich war sehr zufrieden und es wurde nach erster Kontaktaufnahme auch schnell geholfen. Meine Anliegen und Fragen wurden zügig, fachlich kompetent und verständlich erledigt. Ich habe mich sehr unterstützt und aufgehoben gefühlt. Vielen herzlichen Dank und toll, dass es euch gibt.
A. Seidel
Herr Weber hat mich bezüglich einer Studienplatzklage sehr gut und ehrlich beraten. Er hat keine Kosten berechnet und mir letztendlich davon abgeraten.
M. Lieb
Sehr schneller Rückruf, freundliche und erfrischende Art. Die Kompetenz und das Fachwissen sind klar erkennbar. Außerdem verfügen die Ansprechpartner ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und hatten sehr gute Ratschläge auf Lager, die zwar nicht unmittelbar zu einem Auftrag führten, aber dennoch die potentielle Unterstützung aufzeigen. So geht ehrliche und professionelle Beratung – sehr empfehlenswert!
T. Kaiser
Wir haben durch Die Kanzlei zwei Kitaplätze erhalten. Frau Svigelj und Herr Weber waren immer Profesionell und haben sich super um uns und unsere Kinder gekümmert. Einfach nur super!
dogiii
Sie erfahren sofort, wo Sie stehen – und was jetzt zu tun ist.
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Sobald ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde oder ein Prüfer Ihre Unterlagen anfordert, ist die strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel gesperrt. Aber: Es gibt Ausnahmen, Ermessensspielräume und alternative Verteidigungsstrategien. Genau dafür brauchen Sie jetzt sofort einen spezialisierten Anwalt – keine Selbstdiagnose per Google.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Ab bestimmten Beträgen drohen Freiheitsstrafen – keine Geldstrafen, keine Bewährung. Dazu kommen Nachzahlungen plus Zinsen plus Zuschläge. Und: Die strafrechtlichen Konsequenzen können Ihre berufliche Existenz vernichten. Deshalb: kein Tag ohne Anwalt.
Sobald das Wort „Strafverfahren“, „Strafanzeige“ oder „Bußgeld- und Strafsachenstelle“ auftaucht. Ein Steuerberater ist für Steuerfragen qualifiziert – nicht für Strafverteidigung. Er darf Sie in diesem Verfahren nicht vertreten. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.
Sofort schweigen. Keine Aussagen, keine Erklärungen, keine „kurzen Gespräche“ ohne Anwalt. Was jetzt gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden. Rufen Sie uns an – wir übernehmen ab dem ersten Moment.
Mit Verlaub: Nein. „Abwarten“ ist im Steuerstrafrecht die gefährlichste aller Strategien. Jeder Tag ohne Handlung kann dazu führen, dass das Fenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige endgültig schließt – oder dass das Finanzamt Fakten schafft, gegen die Sie sich später kaum noch wehren können. Ihr Steuerberater denkt in Steuern. Wir denken in Konsequenzen. Das ist ein Unterschied, der über Ihre Freiheit entscheiden kann.
Nicht zwangsläufig – aber die Zeit läuft. Solange das Finanzamt noch nicht eigenständig ermittelt und keiner der gesetzlichen Sperrgründe vorliegt, kann eine vollständige und korrekt formulierte Selbstanzeige noch Straffreiheit bedeuten. Entscheidend ist: vollständig, korrekt, sofort. Eine halbherzige Selbstanzeige ist schlimmer als keine. Genau deshalb darf sie nicht ohne spezialisierten Anwalt gestellt werden. Schildern Sie uns Ihre Situation – vertraulich und ohne Risiko.
Jede Stunde ohne anwaltliche Begleitung ist eine Stunde, in der Sie Fehler machen können, die sich nicht rückgängig machen lassen.
Rufen Sie jetzt an. Fordern Sie jetzt Ihren Rückruf an. Heute.


Über uns
Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München und Karlsruhe. Im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht helfen wir schnell und konsequent Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen, wenn sie in das Visier des Finanzamtes geraten sind.
familum ist die Kanzlei für Familien und bietet rechtliche Sicherheit, Schutz und Entlastung in allen Lebenslagen. Wir arbeiten modern, nahbar und unkompliziert und stellen immer die Familie in den Mittelpunkt.