Das Finanzamt ermittelt gegen Sie.

Jede Stunde, die Sie jetzt warten, kostet Sie alles.

Ein Brief. Eine Strafanzeige. Ein Steuerstrafverfahren. Was jetzt passiert, entscheidet über Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihre Familie. Wir stoppen das – aber nur, wenn Sie heute handeln.

Jetzt sofort Rückruf anfordern!

Sie lesen das, weil gerade etwas passiert ist.

Vielleicht liegt ein Brief vom Finanzamt auf Ihrem Tisch. Vielleicht steht das Wort „Strafverfahren“ darin. Vielleicht wurde Ihnen gerade mitgeteilt, dass gegen Sie ermittelt wird.

Der Magen zieht sich zusammen. Die Gedanken rasen. Was bedeutet das? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit mir?

Jetzt durchatmen. Sie sind nicht allein – aber Sie haben keine Zeit.

Steuerstrafrecht ist kein Bereich für Steuerberater. Es ist kein Bereich für Abwarten. Es ist der Bereich, in dem Fehler existenzvernichtend sind. Und in dem die richtigen Schritte – heute, nicht morgen – den Unterschied zwischen Strafe und Straffreiheit bedeuten können.

In diesen Situationen zählt jetzt jede Minute

Sie haben eine Strafanzeige vom Finanzamt erhalten

Ein Steuerstrafverfahren wurde gegen Sie eingeleitet

Ihre Betriebsprüfung eskaliert – plötzlich geht es um Strafverdacht

Sie haben Steuern nicht korrekt angegeben und wollen eine Selbstanzeige stellen – bevor das Finanzamt Sie findet

Sie sind Geschäftsführer und wurden persönlich haftbar gemacht

Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft: Recherchieren Sie nicht weiter im Internet, lesen Sie nicht noch mehr verwirrende Informationen oder vergleichen andere Anbieter. Rufen Sie jetzt an.

Die Selbstanzeige: Ihre letzte Fluchttür zur Straffreiheit – und sie schließt sich schnell.

Das deutsche Steuerrecht kennt ein einzigartiges Instrument: die strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO). Wer sie korrekt stellt, kann einer Strafverfolgung vollständig entgehen – trotz Steuerhinterziehung.

Aber: Eine falsch formulierte, unvollständige oder zu spät gestellte Selbstanzeige ist wertlos. Schlimmer noch – sie kann Ihre Lage verschlechtern.

Was die wenigsten wissen: Die Tür für eine wirksame Selbstanzeige schließt sich in dem Moment, in dem das Finanzamt selbst tätig wird. Sobald ein Prüfer ankündigt, Ihre Unterlagen prüfen zu wollen – sobald eine Strafanzeige gestellt wird – ist es oft zu spät.

Handeln Sie, bevor das Finanzamt handelt. Nicht danach.

Was wir bei familum für Sie tun – sofort, diskret, ohne Umwege:

Strafbefreiende Selbstanzeige stellen

Wir analysieren Ihre Situation, berechnen die korrekte Nachzahlung und formulieren eine rechtssichere, vollständige Selbstanzeige. Keine halben Sachen – denn nur eine vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend.

Verteidigung im Steuerstraf­verfahren

Wenn das Verfahren bereits läuft, übernehmen wir sofort Ihre Verteidigung. Kein Schreiben, keine Aussage, kein Schritt ohne anwaltlichen Schutz.

Betriebsprüfung mit Straf­verdacht

Wenn aus einer regulären Prüfung plötzlich ein Strafvorwurf wird, trennen wir das Steuerverfahren vom Strafverfahren – und schützen Sie auf beiden Ebenen.

Schutz Ihrer Familie und Ihres Vermögens

Steuerstrafverfahren betreffen selten nur eine Person. Wir denken weiter – und schützen, was für Sie zählt.

Absolute Diskretion

Ihre Situation bleibt privat. Kein Umfeld, keine Kollegen, kein Nachbar erfährt etwas.

Spezialisierung im Steuerstrafrecht

Nicht jeder Anwalt kennt die Feinheiten der Selbstanzeige, der Sperrgründe des § 371 AO, der Zusammenarbeit mit Bußgeld- und Strafsachenstellen.

Sofortige Reaktion

Im Steuerstrafrecht zählen Stunden. Wir handeln schnell, gezielt und ohne Bürokratie.

Smart & Digital

Beratung online & unabhängig von Ort und Zeit, 24/7. Rechtliche Hilfe ohne behäbige Kanzleiroutinen.

Das sagen unsere Mandant:innen

Warten kostet Sie alles.
Handeln kostet Sie nichts.

Sie erfahren sofort, wo Sie stehen – und was jetzt zu tun ist.
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Einige unserer Mitgliedschaften & Mandant:innen

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Sobald ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde oder ein Prüfer Ihre Unterlagen anfordert, ist die strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel gesperrt. Aber: Es gibt Ausnahmen, Ermessensspielräume und alternative Verteidigungsstrategien. Genau dafür brauchen Sie jetzt sofort einen spezialisierten Anwalt – keine Selbstdiagnose per Google.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Ab bestimmten Beträgen drohen Freiheitsstrafen – keine Geldstrafen, keine Bewährung. Dazu kommen Nachzahlungen plus Zinsen plus Zuschläge. Und: Die strafrechtlichen Konsequenzen können Ihre berufliche Existenz vernichten. Deshalb: kein Tag ohne Anwalt.

Sobald das Wort „Strafverfahren“, „Strafanzeige“ oder „Bußgeld- und Strafsachenstelle“ auftaucht. Ein Steuerberater ist für Steuerfragen qualifiziert – nicht für Strafverteidigung. Er darf Sie in diesem Verfahren nicht vertreten. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.

Sofort schweigen. Keine Aussagen, keine Erklärungen, keine „kurzen Gespräche“ ohne Anwalt. Was jetzt gesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden. Rufen Sie uns an – wir übernehmen ab dem ersten Moment.

Mit Verlaub: Nein. „Abwarten“ ist im Steuerstrafrecht die gefährlichste aller Strategien. Jeder Tag ohne Handlung kann dazu führen, dass das Fenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige endgültig schließt – oder dass das Finanzamt Fakten schafft, gegen die Sie sich später kaum noch wehren können. Ihr Steuerberater denkt in Steuern. Wir denken in Konsequenzen. Das ist ein Unterschied, der über Ihre Freiheit entscheiden kann.

Nicht zwangsläufig – aber die Zeit läuft. Solange das Finanzamt noch nicht eigenständig ermittelt und keiner der gesetzlichen Sperrgründe vorliegt, kann eine vollständige und korrekt formulierte Selbstanzeige noch Straffreiheit bedeuten. Entscheidend ist: vollständig, korrekt, sofort. Eine halbherzige Selbstanzeige ist schlimmer als keine. Genau deshalb darf sie nicht ohne spezialisierten Anwalt gestellt werden. Schildern Sie uns Ihre Situation – vertraulich und ohne Risiko.

Das Finanzamt macht keine Pause. Ihre Uhr läuft bereits.

Jede Stunde ohne anwaltliche Begleitung ist eine Stunde, in der Sie Fehler machen können, die sich nicht rückgängig machen lassen.

Rufen Sie jetzt an. Fordern Sie jetzt Ihren Rückruf an. Heute.

Über uns

familum – Rechtsbeistand für Ihre Familie

Wir sind eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in München und Karlsruhe. Im Bereich Steuerrecht und Steuerstrafrecht helfen wir schnell und konsequent Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen, wenn sie in das Visier des Finanzamtes geraten sind.

familum ist die Kanzlei für Familien und bietet rechtliche Sicherheit, Schutz und Entlastung in allen Lebenslagen. Wir arbeiten modern, nahbar und unkompliziert und stellen immer die Familie in den Mittelpunkt.

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